Allgemeine quickpaid Bedingungen

Allgemeine quickpaid Bedingungen – gültig ab 10.05.2021

 

  1. Vertragsgegenstand und Vertragspartner

1.1. Gegenstand von quickpaid ist die kurzfristige Finanzierung von Einkäufen des Kunden bei seinen Lieferanten. Dem Kunden entstehen damit bessere Einkaufs- und Zahlungsbedingungen gegenüber seinen Lieferanten.

1.2. Vertragspartner des Kunden ist A.B.S. Global Factoring AG (nachfolgend A.B.S.). Soweit etwa besondere Erlaubnisse zur Erbringung von Factoring- oder Bankgeschäften in einem Land erforderlich sind, kann A.B.S. Dritte in die Leistungserbringung einbeziehen.

1.3. Der Kunde erklärt, ausschließlich im Rahmen seines Handelsgeschäftes, seiner gewerblichen Tätigkeit oder seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit und nicht für private Zwecke zu handeln. Dem Kunden ist bekannt, dass quickpaid ausschließlich für den Bereich solcher Tätigkeiten offensteht.

1.4. Der Kunde erklärt, im eigenen Namen und für eigene bzw. für Rechnung seiner in den öffentlichen Registern eingetragenen Eigentümer und ohne Veranlassung Dritter zu handeln.

  1. Leistungen und Geschäftsbesorgung

2.1.  A.B.S. erbringt für den Kunden nachfolgende Leistungen:

  • Bereitstellung eines Finanzierungsrahmens nach Prüfung der Kreditwürdigkeit
  • Prüfung der Eignung von Forderungen aus Einkäufen des Kunden
  • Übernahme von Forderungen von Lieferanten gegen den Kunden zur Finanzierung
  • Information und Abrechnung gegenüber dem Kunden

2.2. Der Kunde beauftragt A.B.S. insbesondere, gegen ihn gerichtete Forderungen von seinen Lieferanten zu übernehmen (Geschäftsbesorgungsverhältnis). Er verpflichtet sich, A.B.S. insbesondere den Aufwand für die Übernahme der Forderungen zu erstatten und die A.B.S. wie vereinbart zu vergüten, unabhängig von dem Bestand der Forderungen oder der Wirksamkeit von Forderungsabtretungen. Die Zahlung ist spätestens 120 Tage nach Erhalt der Mitteilung der Zahlungen an Lieferanten fällig.

  1. Übernahme von Forderungen und Zahlung

3.1. Der Kunde bietet A.B.S. Forderungen zur Übernahme durch Vorlage der Rechnungen nebst Angaben zum Lieferanten und den den Forderungen zugrundeliegenden Geschäften an.

3.2. A.B.S. entscheidet über die Übernahme von Forderungen nach pflichtgemäßem Ermessen in jedem Einzelfall. A.B.S. prüft hierzu insbesondere die Bonität des Kunden, die Existenz des Lieferanten sowie die Eignung der Forderung. Eine Verpflichtung zur Übernahme einzelner Forderungen besteht nicht, auch nicht aus diesem Vertragsschluss oder der Zusendung von Zugangsdaten oder physischen Karten. A.B.S. kann nach eigenem Ermessen Finanzierungslimite je Kunde, Lieferant und Forderung festlegen und diese für künftige Forderungsübernahmen laufend an Bonitätsentwicklungen und Risikoeinschätzungen anpassen.

3.3. Entscheidet sich A.B.S. zur Übernahme von Forderungen, vereinbart A.B.S. dies unmittelbar mit den Lieferanten (Forderungsinhaber). Die Zahlung der Kaufpreise (Rechnungsbeträge) stellt den Ankauf der Forderungen und die Annahme der Forderungsabtretungen dar.

3.4. Mit den Forderungsübernahmen gehen auch alle zugehörigen Sicherheiten und Nebenrechte, so etwa Ansprüche auf Rückgabe, Verzugszinsen und Schadensersatz, auf A.B.S. über. Hierzu erfolgt bereits hiermit die Abtretung von Forderungen des Kunden aus etwaigen Änderungen oder Ergänzungen des Grundgeschäftes; von Forderungen, die an die Stelle der übertragenen Forderungen getreten sind; von Anwartschaftsrechten und Ansprüchen auf Herausgabe und Eigentumsverschaffung bei Vorbehalts- oder Sicherungseigentum, von Forderungen aus Weiterveräußerung von Waren durch den Kunden; von Versicherungsansprüchen sowie von Ansprüchen gegen Transporteure.

3.5. Gegenüber dem Kunden räumt A.B.S. bei Forderungsübernahme zur Finanzierung dieser je nach Absprache ein Zahlungsziel von bis zu 120 Tagen ein.

3.6. Der Kunde erbringt Zahlungen auf abgetretene Forderungen ausschließlich an A.B.S. Der Kunde ersetzt A.B.S. darüber hinaus alle Zahlungen, die A.B.S. im Vertrauen auf den mangelfreien Bestand von Forderungen und die Garantien gemäß diesem Vertrag geleistet hat. Die Erstattungspflicht erstreckt sich auf alle zur Durchsetzung der Ansprüche entstehenden Kosten.

3.7. Der Kunde verspricht mit der Vorlage von Forderungen, diese unbedingt gegenüber A.B.S. zu erfüllen, soweit A.B.S. Rechnungsbeträge hieraus tatsächlich finanziert hat und verzichtet ausdrücklich auf bestehende oder künftige Einwendungen gegen den Bestand der Forderungen und die Wirksamkeit der Forderungsabtretungen.

3.8. Dem Kunden ist bekannt, dass er möglicherweise von Lieferanten und A.B.S. in Anspruch genommen werden kann und Rückerstattungsansprüche selbst verfolgen muss. Hierfür tritt A.B.S. nach Befriedigung eigene Ansprüche gegen Lieferanten an den Kunden ab.

  1. Haftung für die Forderungen, Garantieversprechen

Mit dem Angebot zur Forderungsübernahme garantiert der Kunde A.B.S.

4.1. die mangelfreie Entstehung und den Bestand der Forderungen, deren Freiheit von Einreden und Einwendungen und deren Abtretbarkeit sowie Mitübertragung sämtlicher gesetzlicher und vertraglicher Nebenrechte, Sicherungen und Ansprüchen hieraus gegen den Lieferanten an A.B.S.

4.2. dass die Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- und Dienstleistungen resultieren, welche im regelmäßigen Geschäftsbetrieb seines Handelsgewerbes in seinem Namen und auf seine Rechnung beauftragt wurden, und insbesondere nicht aus Kommissionsgeschäften oder Forderungen mit privatem Bezug.

4.3. dass die den Forderungen zugrundeliegenden Lieferungen oder Leistungen vertraglich begründet, vollständig erbracht von ihm als vertragsgemäß an- oder endgültig abgenommen wurden und auf die Forderungen nicht ausländisches Recht von außerhalb der Länder der Europäischen Union, Großbritannien, Norwegen oder der Schweiz Anwendung findet, soweit die Lieferung oder Leistung aus einem dieser Länder erfolgt.

4.4.  dass die den Forderungen zugrundeliegenden Lieferungen oder Leistungen (i) vertraglich begründet, vollständig erbracht und von ihm als vertragsgemäß an- oder endgültig abgenommen wurden oder (ii) ICC Incoterms 2020 FOB (free on board) oder ein für den Kunden noch günstigeren ICC Incoterm 2020 wirksam vereinbart und die Pflichten hiernach von den Lieferanten und dem Kunden tatsächlich erfüllt wurden, soweit die Lieferung oder Leistung aus einem Land von außerhalb der Länder der Europäischen Union, Großbritannien, Norwegen oder der Schweiz erfolgt.

4.5 dass die Forderungen in einer Währung der Länder der Europäischen Union, Großbritannien, Norwegen, Schweiz oder den Vereinigten Staaten von Amerika zur Zahlung in Rechnung gestellt sind und die Fakturierung den steuerlichen Vorschriften entspricht.

4.6. dass die den Forderungen zugrundeliegenden Rechnungsbeträge sowie die mit dem Lieferanten vereinbarten Zahlungsziele marktüblich und bei Angebot an A.B.S. noch nicht überfällig sind. Rechnungsbeträge mit Zahlungsziel dürfen in frühestens 8 Tagen fällig werden, bei Rechnungsbeträgen ohne Zahlungsziel darf die Rechnungsstellung nicht länger als 7 Tage zurückliegen.

4.7. dass es sich bei den Forderungen um keine solche zwischen gesellschaftsrechtlich verbundenen Unternehmen (konzerninterne Handelsforderung) oder – auch hinsichtlich der Vertretungsberechtigten – persönlich nahestehenden Personen handelt.

4.8. dass die Forderungen nicht nachträglich in ihrem Bestand verändert, insbesondere nicht durch Vereinbarungen mit dem Lieferanten oder durch Widerruf, Anfechtung, Aufrechnung, Vertragsänderungen oder sonstige Einreden und Einwendungen zum Erlöschen gebracht oder gemindert wurden oder noch werden.

4.9. dass er gegenüber A.B.S. darauf verzichtet, Einreden oder Einwendungen gegen die Forderungen zu erheben, die sich aus seinem Verhältnis zum Lieferanten ergeben. Dies umfasst auch die Aufrechnung mit Gegenforderungen, die ihm – auch etwa im Rahmen eines Kontokorrents – gegen Lieferanten zustehen. Dies gilt auch, soweit Lieferanten insolvent werden oder aus anderen Gründen Ansprüche nicht durchsetzbar sind.

4.10. dass kein Ausschluss der Abtretbarkeit vereinbart wurde oder dass ein solcher Ausschluss jedenfalls keine Wirksamkeit entfaltet, und dass er sich gegenüber A.B.S. nicht auf eine etwaige Unwirksamkeit der Abtretung beruft. Soweit der Kunde mit dem Lieferanten ein Abtretungsverbot vereinbart hat, stimmt er bereits hiermit der Abtretung der angebotenen Forderungen an A.B.S. zu.

4.11. dass er alle Erklärungen und Weisungen als rechtsverbindlich anerkennt, die mit ordnungsgemäßem Eindruck und den A.B.S. mitgeteilten Zeichnungsberechtigungen gegeben werden. Der Kunde erkennt auch die Berechtigung der den Abtretungsvertrag unterzeichnenden Personen beim Lieferanten an.

4.12. dass die Forderungen nicht aus der Lieferung von lebenden Tieren oder Waffen resultieren und dass der Begründung oder Durchsetzung der Forderungen nationale oder internationale Vorschriften, insbesondere Verbote und das Außenwirtschaftsgesetz im Hinblick auf Embargos oder sonstige Sanktionen, nicht entgegenstehen.

4.13. dass bei Angebot zur Übernahme der Forderungen angegebene Nebenrechte und Sicherungen wie etwa Kreditversicherungen oder Exportkreditgarantien tatsächlich im angegebenen Umfang bestehen, und der Kunde aus allen Sicherungen allein berechtigt ist.

4.14. dass er zur Übertragung der Forderungen nebst allen Nebenrechten und Ansprüche aus deren Sicherung an A.B.S. unverzüglich alle gegebenenfalls erforderlichen Erklärungen abgibt und Handlungen vornimmt. Im Hinblick auf nichtabtretbare Rechte ist A.B.S. im Verhältnis zu dem Kunden dennoch berechtigt, die dem Lieferanten zustehenden Rechte, insbesondere Gestaltungsrechte, gegenüber dem Kunden auszuüben.

  1. Informationspflichten des Kunden

Der Kunde leitet A.B.S. alle für eine ordnungsgemäße Debitorenbuchhaltung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig in elektronischer Form zu. Der Kunde informiert A.B.S. außerdem unverzüglich über

5.1. Rahmenvereinbarungen mit den Lieferanten bzw. deren Änderung, Boni oder andere Abzüge, die sich nicht aus der Rechnung ergeben, Warenrücksendungen oder sonstige Beanstandungen, unbeschadet seiner weiterbestehenden Zahlungspflicht.

5.2. alle Umstände betreffend den Lieferanten, die für den Bestand oder die Werthaltigkeit angedienter Forderungen oder die Bonität des Lieferanten relevant sein könnten.

5.3. alle Umstände betreffend ihn selbst, die seine Zahlungsfähigkeit oder die Durchsetzung abgetretener Forderungen gefährden könnten.

5.4. die Geltendmachung von Rechten Dritter an abgetretenen Forderungen oder an A.B.S. sicherungsübereigneten Gegenständen sowie den Widerruf oder die Modifikation von Ermächtigungen von Vorbehaltslieferanten der Lieferanten zum Einzug von Forderungen.

  1. Vergütung, Abrechnung, Kontokorrent, Fälligkeit und Abtretungsverbot

6.1. A.B.S. erhält für ihre Leistungen von dem Kunden Zinsen und/oder Gebühren nach Maßgabe der jeweils bei dem Angebot zur Forderungsübernahme getroffenen Preisabsprache und des auf www.quickpaid.com veröffentlichten Preisverzeichnisses. Lieferanten sind zur Zahlung dieser Zinsen und/oder Gebühren nicht verpflichtet.

6.2. Sämtliche Ansprüche und Forderungen von A.B.S. aus diesem Vertrag sind sofort fällig, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Abrechnung erfolgt unverzüglich nach der Forderungsübernahme. Der Kunde erteilt A.B.S. ein Lastschriftmandat zum Einzug fälliger Zahlungen. A.B.S. lässt  überfällige Forderungen durch die Eurincasso GmbH einziehen.

6.3. Sämtliche durch A.B.S. sowie die mit dieser verbundenen A.B.S. Factoring AG (Schweiz), A.B.S. Factoring AG (Österreich), A.B.S. Factoring d.o.o. (Slowenien), A.B.S. Factoring AB (Schweden) und der Deutsche Gesellschaft für privatärztliche Abrechnung dgpar GmbH für den Kunden geführte Konten auch für andere Leistungsverhältnisse als quickpaid bilden eine einheitliche Rechnung. Die sich hieraus jeweils ergebenden Salden kann A.B.S. ohne Einschränkungen gegeneinander verrechnen (Kontokorrent). Dabei werden die beiderseitigen Ansprüche verrechnet und dem Kunden belastet. Der Rechnungsnachweis gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach dessen Zugang Einwendungen erhebt.

6.4. Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen von A.B.S. nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Darüber hinaus ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ansprüche gegen A.B.S. darf der Kunde nur mit deren Zustimmung abtreten.

  1. Haftung und Schadensersatz für Garantie- und Pflichtverletzungen

7.1. Der Kunde haftet gegenüber A.B.S. für die Erfüllung aller Pflichten und Garantien dieses Vertrages und schuldet bei Verletzung dieser verschuldensunabhängig Schadensersatz einschließlich entgangenem Gewinn. A.B.S. kann in diesem Fall stets auch die Rückabwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses fordern.

7.2. A.B.S. haftet gegenüber dem Kunden nur für unmittelbare und typische Schäden aus etwaiger Schlechterfüllung. Die Haftung beschränkt sich auf Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Pflichten. Diese Beschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen.

  1. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein solcher liegt auch ohne Abmahnung insbesondere vor bei

8.1. Zahlungen des Kunden entgegen diesem Vertrag unmittelbar an den Lieferanten.

8.2. Nichteinhaltung von Garantieversprechen gemäß diesem Vertrag.

8.3. Täuschen oder Verschweigen von für das Vertragsverhältnis wesentlichen Umständen.

8.4. drohender oder eingetretener wesentlicher Vermögensverschlechterung des Kunden, insbesondere die Beantragung des Insolvenzverfahrens, Scheck- oder Wechselproteste oder Rücklastschriften mangels Deckung, Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, Beschluss über die Liquidation wegen Vermögenslosigkeit.

8.5. Nichtbereitstellung, Rücknahme sowie Verschlechterung zu stellender Sicherheiten.

  1. Datenschutz, Einbeziehung von Dritten

9.1. A.B.S. darf alle im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen nicht personenbezogenen Informationen und Daten über den Kunden, die angebotenen Forderungen und die Angaben zu den Lieferanten erheben, verarbeiten und nutzen. Für die Weitergabe von Daten an Dritte gelten die auf www.quickpaid.com veröffentlichten Datenschutzerklärungen von A.B.S.

9.2. A.B.S. darf einzelne Leistungen dieses Vertrages durch in der Datenschutzerklärung genannte Dritte erbringen lassen oder Dritte in die Funktionsweise des Vertrages einbeziehen. Dies gilt insbesondere für die Identifizierung des Kunden und seiner Zeichnungsberechtigten, die Kreditversicherung der Forderungen und die Refinanzierung durch Abtretung angekaufter Forderungen an Dritte. Der Kunde willigt ein, dass A.B.S. die Identifizierung des Kunden durch Dritte sicherstellen lässt, die nicht personenbezogenen Daten vertraulich an Dritte weitergibt und auch dort speichern und verarbeiten lässt, sowie angekaufte Forderungen auf Dritte überträgt. Der Kunde akzeptiert bereits hiermit die Vertragsinhalte und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von durch A.B.S. eingebundenen Dritten gegen ihn, als wären diese Bestandteil dieses Vertrages.

9.3. Der Kunde holt erforderliche Zustimmungen seiner Geschäftspartner zur Weitergabe von deren Daten an A.B.S. stets rechtzeitig selbständig ein.

  1. Kommunikation, Zeichnungsberechtigung

10.1. Die Parteien kommunizieren über das Kundenportal unter www.quickpaid.com sowie unter den Kontaktdaten Ihrer Geschäftsadressen. A.B.S. unterrichtet den Kunden regelmäßig über Finanzierungslimite und teilt dem Kunden Änderungen des Preisverzeichnisses mit.

10.2. Der Kunde stellt A.B.S. alle zur Erfüllung der Pflichten aus dem Geldwäschegesetz notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und teilt sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich A.B.S. mit.

10.3. Der Kunde weist A.B.S. insbesondere die Vertretungsberechtigung der für ihn handelnden Personen nach. Diese legitimieren die weiteren für ihn zeichnungsberechtigten Personen und weisen deren Identität nach, soweit nicht bereits durch diese selbst erfolgt. Damit erfolgt gleichzeitig die Bevollmächtigung sämtlicher Personen einzeln und rechtsverbindlich Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses gegenüber A.B.S. abzugeben, weitere Personen zu legitimieren und insbesondere Forderungen anzubieten. Der Kunde kann diese jederzeit widerrufen.

  1. Offenlegung rechtlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse des Kunden

Der Kunde informiert A.B.S. unverzüglich über Änderungen rechtlicher oder wirtschaftlicher Art, welche das Unternehmen des Kunden wesentlich beeinflussen, und geschäftspolitische Maßnahmen, die sich auf Bestand und Durchsetzbarkeit der Forderungen auswirken. Auf Verlangen von A.B.S. übergibt der Kunde

  • Einkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Kunden und des Lieferanten in der jeweils gültigen Fassung und informiert über Änderungen hieran.

 

  • betriebswirtschaftliche Auswertungen, Jahresabschlüsse und gewährt Einsicht in die Geschäftsbücher, Konten und sonstige Bonitätsunterlagen nach Wahl von A.B.S. durch Zusendung oder Einsichtnahme bei dem Kunden. Dies gilt auch für alle rechtlich oder wirtschaftlich mit dem Kunden verbundenen Unternehmen. A.B.S. kann sich hierbei Beauftragter bedienen, die nach deren berufsrechtlichen Regelungen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

 

  1. Schlussbestimmungen

 

12.1. Auf das Verhältnis der Vertragsparteien, Forderungskäufe und Forderungsabtretungen findet deutsches Recht Anwendung, auch wenn der Kunde oder der Lieferant im Ausland tätig sind und/oder ihren Sitz haben. Ort der Leistung, Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist der Sitz der A.B.S. Global Factoring AG.

 

12.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Schriftform im Sinne dieses Vertrages schließt die qualifizierte elektronische Signatur nach der eIDAS Verordnung der Europäischen Union ein.

12.3. Änderungen dieser Allgemeinen quickpaid Bedingungen teilt A.B.S. dem Kunden spätestens 10 Werktage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens mit. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn der Kunde A.B.S. nicht bis dahin seine Ablehnung mitteilt. Auf diese Genehmigungswirkung weist A.B.S. bei Änderungen den Kunden besonders hin.

12.4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, richtet sich das Vertragsverhältnis insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Vertragsverhältnis bleibt im Übrigen bestehen, es sei denn, dass das Festhalten daran auch unter Berücksichtigung der vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

12.5.  Für den Fall, dass die Vertragsunterlagen neben der deutschen Sprache in weiteren Sprachen bereitgestellt werden, ist die deutsche Fassung maßgeblich. Für den Fall, dass die Vertragsunterlagen in englischer Sprache und weiteren Sprachen bereitgestellt werden, ist die englische Fassung maßgeblich.