quickpaid FAQ

Fragen zu quickpaid allgemein

quickpaid ist eine innovative Online-Plattform zur Finanzierung des Wareneinkaufs für kleine und mittelständische Unternehmen, Ärzte und Apotheken.

Auch Handwerker, Selbständige, Einzelhändler oder Freelancer können quickpaid nutzen.

Mit quickpaid sichern Sie sich schnelle Liquidität für Ihren Waren- oder Leistungseinkauf. Damit können Sie mögliche Liquiditätsengpässe und Wartezeiten zwischen Einkauf und der Bezahlung durch Ihren Endkunden überbrücken. Mithilfe der unmittelbaren Lieferantenbezahlung sichern Sie sich zudem Skonti, Boni und Rabatte von Ihren Lieferanten und sparen so viel Geld. quickpaid verschafft Ihnen ganz einfach gesagt die Freiheit, Waren und Leistungen immer dann einzukaufen, wenn es für Sie am günstigsten, sich eine lukrative Gelegenheit bietet oder wenn es schlicht notwendig ist.

Sie melden Ihr Unternehmen auf dem quickpaid-Portal der A.B.S. Global Factoring AG an und identifizieren sich.

A.B.S. Global Factoring prüft daraufhin Ihre Bonität und bietet Ihnen dann einen entsprechenden Finanzierungsrahmen an. Innerhalb dieses Limits können Sie sofort Ihre Wareneinkäufe über quickpaid finanzieren.

Sie kaufen Ihre benötigten Waren oder Materialien ein und überprüfen die entsprechende Rechnung, die Sie hierfür erhalten, auf Vollständigkeit und Korrektheit. Ist die Rechnung in Ordnung und wird von Ihnen endgültig akzeptiert, laden Sie die Rechnung auf dem quickpaid Portal hoch. Ein pdf oder Foto genügt. (Andere gängige Rechnungsformate sind ebenfalls möglich).

Im nächsten Schritt nimmt die A.B.S. Global Factoring AG Kontakt zu Ihrem Lieferanten auf und bietet diesem einen Forderungsverkauf gegen umgehende Begleichung seiner Rechnung(en) an. Nach Zustimmung durch den Lieferanten und Abgabe einer Abtretungserklärung für die betreffende(n) Rechnung(en) wird der Rechnungsbetrag sofort an den Lieferanten überwiesen. Die gesamte Administration wird von uns übernommen und läuft ohne Ihr Zutun im Hintergrund ab. Wenn Sie selbst persönlichen Kontakt zu Ihrem Lieferanten haben, können Sie natürlich auch die Bezahlung seiner Rechnung über quickpaid ankündigen und so den Abwicklungsprozess noch zusätzlich beschleunigen. Nutzen Sie dazu auch unsere Lieferanten-Broschüre, die Ihrem Lieferanten die Vorteile einer Bezahlung durch quickpaid erklärt.

Sofern bei einer abgetretenen Rechnung im Rahmen einer frühzeitigen Zahlung durch uns Skonto gezogen werden kann, steht Ihnen dieser Ertrag selbstverständlich zu und mindert Ihre Finanzierungskosten.

Ihr Zahlungsziel gegenüber A.B.S. Global Factoring bestimmen Sie selbst, um Ihre Liquidität somit gut und langfristig zu planen. Sie können je nach Kapitalbedarf ein Zahlungsziel zwischen 60, 90 oder 120 Tagen zusätzlich zum Zahlungsziel der Rechnung, bis zu einem Maximum von 150 Tagen wählen. Bei der 120-Tage-Variante ist eine Rückzahlung in 3 Teilbeträgen fällig – 30% nach 60 Tagen, 30% nach 90 Tagen und die restlichen 40% nach 120 Tagen. So können Sie im besten Fall die Zeit überbrücken, die Ihre Kunden benötigen, um Ihre Rechnungen zu begleichen.

Ist Ihr Finanzierungsrahmen noch nicht ausgeschöpft, können Sie direkt weitere Lieferantenrechnungen hochladen, ganz flexibel und nach Ihrem Bedarf. Eine Andienungspflicht besteht nicht.

quickpaid wird genutzt,

  • um saisonale Einkaufsspitzen abzufangen,
  • um Projektspitzen zu finanzieren,
  • um Großaufträge ohne Anzahlung annehmen zu können,
  • wenn bestehende Kreditlinien für wachsende Einkaufsvolumina nicht ausreichen oder anderweitig besser genutzt werden können,
  • um Liquiditätsengpässe, besonders in Wachstumsphasen, zu überbrücken.

Kurz gesagt: Mit quickpaid haben Sie die Liquidität zum richtigen Zeitpunkt – immer dann, wenn punktuell oder wiederkehrend die Liquidität für den Wareneinkauf nicht ausreicht!

Der quickpaid-Kunde profitiert bei der Finanzierung seines Wareneinkaufs durch quickpaid von folgenden Vorteilen:

  • Einfache digitale Abwicklung
  • Schnelle und flexible Liquidität
  • Hohe Flexibilität – auch punktuell für einzelne Rechnungen möglich, keine Andienungspflicht
  • 100% Finanzierungsquote
  • Erzielung besserer Einkaufskonditionen durch die Realisierung von Skonti, Boni und Rabatten
  • Festigung der Lieferantenbeziehung durch die unmittelbare Bezahlung Ihrer Verbindlichkeiten
  • Unabhängigkeit von der Zahlungsmoral Ihrer Endkunden
  • Entlastung Ihrer Banklinie
  • Keine Sicherheiten oder Bürgschaften erforderlich
  • Frei wählbare Zahlungsziele für die Rückzahlung zwischen 60 und 120 Tagen extra

Die Lieferanten des quickpaid-Kunden profitieren ebenso vom Forderungsverkauf und der Bezahlung ihrer Rechnung durch quickpaid:

  • Schnelle Bezahlung der Ausgangsrechnung zu 100% und damit mehr Liquidität
  • Kontinuierlicher, sicherer Zahlungsfluss durch den Spezialfinanzierer A.B.S. Global Factoring AG
  • Einfache Abwicklung der Rechnungsabtretung
  • Null Zahlungsausfallrisiko
  • Entlastung des Mahnwesens
  • Absatzinstrument zur Festigung der Kunden-Lieferanten-Beziehung
  • Erweiterung des Produktangebotes um passgenaue Finanzierungskomponente für den Kunden
  • Bilanzoptimierung durch Reduktion der Außenstände
  • Höhere Eigenkapitalquote
  • Besseres Rating bei Banken

All die genannten Vorteile sind für den Lieferanten absolut kostenfrei und mit keinerlei Gebühren belegt.

Für jedes Unternehmen, das eine unkomplizierte Finanzierungslösung für den Wareneinkauf sucht. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, Ärzte, Apotheken, Handwerksbetriebe und Einzelhändler sowie auch Selbständige und Freelancer profitieren von unserer Einkaufsfinanzierung quickpaid.

Voraussetzung für die Nutzung von quickpaid sind folgende:
– das Unternehmen muss bei Creditreform registriert sein und eine gute Bonität aufweisen.
– Geschäftsführer/*in darf nicht bereits ein anderes Unternehmen bei quickpaid registriert haben.

Für die Einkaufsfinanzierung gab es bisher auf dem deutschen Markt zwei unterschiedliche Finanzierungskonzepte: Finetrading und das klassische Reverse Factoring. Jetzt gibt es mit quickpaid ein neues, noch vorteilhafteres Finanzprodukt für Ihre Einkaufsfinanzierung, das sich deutlich von den beiden anderen Konzepten abgrenzt und für kleine und mittelständische Betriebe deutlich einfacher umzusetzen ist, denn es kommt ohne komplexe Vertragsbeziehungen, lange Intergationszeiten, große Volumina und ohne Andienungspflicht aus.

quickpaid kombiniert die Vorteile der genannten Instrumente zu einem neuartigen Finanzierungskonzept, das die Bedürfnisse der kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Einzelhändlern und Handwerksbetrieben optimal bedient. In dieser Kombination – flexible, schnell zu etablierende Einkaufsfinanzierung ohne aufwendige und komplexe Rahmenverträge, insbesondere mit dem Lieferanten, – ist das Produkt neu und einzigartig am deutschen Finanzierungsmarkt und kann komplett digital abgewickelt werden – sogar samstags Abend um 22.00 Uhr auf dem Sofa!

quickpaid ist ein Produkt der A.B.S. Global Factoring AG. Diese ist ein etabliertes und lizensiertes Finanzdienstleistungsinstitut und steht unter laufender Aufsicht von BaFin und Bundesbank. Eine Insolvenz ist daher äußerst unwahrscheinlich.

Selbst wenn es zu einer Insolvenz der A.B.S. Global Factoring AG käme, hätte dies keine Auswirkungen für Sie als quickpaid-Kunden, da das längere Zahlungsziel, das Sie erworben haben, auch im Falle einer Insolvenz bestehen bleibt. Ein Insolvenzverwalter wäre hieran gebunden. Es kann nicht zu einer früheren Inanspruchnahme oder irgendwelcher Ansprüche Dritter – auch nicht des ursprünglichen Forderungsinhabers – gegen Sie kommen, da das Geschäft bzgl. der Zahlungszielverlängerung auch im Insolvenzfall Gültigkeit hat und diese auch nicht durch eine Insolvenz verliert.

Auch für Ihre Lieferanten hätte eine Insolvenz der A.B.S. Global Factoring AG keine Auswirkungen, da

  • A.B.S. sofort nach Ihrer Einwilligung zum Forderungsverkauf Ihre Rechnung(en) bezahlt. Zudem wird die Abtretung einer Forderung durch Sie an A.B.S. erst dann rechtswirksam, wenn Sie das Geld von A.B.S. erhalten haben. Es ist eine Abtretung Zug um Zug gegen Zahlung durch A.B.S. Sollten Sie also keine Zahlung von A.B.S. erhalten, kommt auch der Forderungsverkauf/die Abtretung nicht zustande.
  • es sich bei der Zahlung an Sie gemäß der Insolvenzordnung um ein sog. „Bargeschäft“ handelt. Daher kann diese Zahlung auch im Nachhinein nicht mehr – auch nicht durch einen Insolvenzverwalter – angefochten werden. Es besteht grundsätzlich auch kein Aus- oder Absonderungsrecht irgendwelcher Dritter. A.B.S. hat für die Zahlung vielmehr etwas Gleichwertiges bekommen – nämlich die Forderung gegen Ihren Schuldner. Sie sind damit nicht mehr betroffen.

Die allermeisten Lieferanten schätzen eine Zahlung ihrer offenen Rechnungen durch quickpaid. Aus Ihrer Sicht ist diese Zahlweise nur mit Vorteilen verbunden: Sofortiger Zahlungseingang und Zahlungssicherheit zum Nulltarif sind schlagende Argumente, einer Zahlung durch quickpaid zuzustimmen.

Einige Lieferanten bieten für die sofortige Zahlung ihrer Rechnungen durch quickpaid sogar günstigere Zahlungskonditionen an und gewähren höhere Skonti.

In seltenen Fällen kommt es vor, dass Ihr Lieferant auf unsere erste Mail mit der Zahlungsankündigung nicht reagiert. Die Erfahrung zeigt, dass einige Lieferanten unsere Anfrage aus Unkenntnis über unser Produkt oder Angst, eine Forderung abzutreten, unbeantwortet lassen. Dabei ist die Transaktion für Ihren Lieferanten völlig risikolos und gratis. In diesen Fällen kann Ihre Mithilfe entscheidend sein!

Für das Einholen der Zustimmung durch Ihren Lieferanten ist ein Zeitraum von 4 Tagen vorgesehen. Sollte er nach 2 Tagen nicht geantwortet haben, erhält er eine Erinnerung. In diesen Fällen wäre es sehr hilfreich, wenn auch Sie Ihrem Lieferanten die sofortige Zahlung seiner Ware durch quickpaid melden und ihm die Vorteile erklären. Sie kennen Ihre Lieferpartner am besten und welcher Lieferant würde sich nicht über eine schnelle Bezahlung seiner Rechnungen freuen?

Folgende Punkte werden dabei von uns garantiert:

  • Ihr Lieferant erhält den offenen Rechnungsbetrag sofort nach Zustimmung ausbezahlt.
  • Die sofortige Bezahlung ist für Ihren Lieferanten völlig kostenlos.
  • Die Forderungsabtretung kommt erst mit Eingang unserer Zahlung auf seinem Konto zustande. Ihr Lieferant geht daher kein Risiko ein.
  • Es entstehen keinerlei Ansprüche seitens quickpaid oder der A.B.S. Global Factoring AG gegen Ihren Lieferanten.

Fragen zur Anmeldung

Die Registrierung dauert nur wenige Minuten und kann jederzeit bequem online durchgeführt werden.

  1. Geben Sie den Name Ihres Unternehmens ein oder wählen Sie es aus der Vorschlagsliste aus. Sollten Sie Ihr Unternehmen nicht finden, kontaktieren Sie uns bitte unter mail@quickpaid.com oder rufen Sie uns an unter 0611-97710-154
  2. Geben Sie Ihren Namen, E-Mail-Adresse und Passwort an.
  3. Der weitere Anmeldeprozess hängt von Ihrer Zeichnungsberechtigung im Unternehmen ab und wird im nächsten Punkt erklärt.
  4. Nach der Registrierung folgen noch die Schritte „Identifizierung“ und „Erteilung SEPA-Firmenlastschriftmandat“ und schon können Sie die erste Rechnung zur Finanzierung hochladen.

quickpaid ist ein Service im B2B-Bereich. Anmelden können sich daher alle Unternehmen, Handwerksbetriebe, Selbständige und Freelancer, Ärzte, Kliniken und Apotheken, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
– das Gewerbe muss bei Creditreform registriert sein und eine gute Bonität aufweisen.

Abhängig von der Konstellation der Zeichnungsberechtigten erfolgt die Registrierung auf verschiedenen Wegen. Bitte beachten Sie dabei, dass pro Unternehmen und pro Vertretungsberechtigtem nur ein quickpaid-Account registriert werden kann.

1. Der quickpaid-Nutzer ist für das Unternehmen alleinvertretungsberechtigt.

  • Dann haken Sie bitte die Checkbox „Ich bin alleinvertretungsberechtigt“ an.
  • Wir senden Ihnen eine Willkommensmail, in der Sie Ihre E-Mail-Adresse bestätigen müssen.
  • Sie identifizieren Sich über IDnow/e-Sign oder das PostIdent-Verfahren
  • Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit Ihrem quickpaid-Kundenvertrag

2. Der quickpaid-Nutzer ist gemeinschaftlich vertretungsberechtigt

  • Haken Sie bitte die Checkbox „Ich bin alleinvertretungsberechtigt“ NICHT an.
  • Sie werden auf eine Seite weitergeleitet, auf der Sie den Kundenvertrag und Nutzerhinweise dazu runterladen können.
  • Der / die gesetzlich Vertretungsberechtigte(n) des Unternehmens unterschreiben diesen Vertrag, hängen farbige Ausweiskopien an und senden die Dokumente wie angegeben an die A.B.S. Global Factoring AG per Post oder per FAX zurück.

3. Der quickpaid-Nutzer ist nicht zeichnungsberechtigt für das angemeldete Unternehmen

  • Haken Sie bitte die Checkbox „Ich bin alleinvertretungsberechtigt“ NICHT an.
  • Sie werden auf eine Seite weitergeleitet, auf der Sie den Kundenvertrag und Nutzerhinweise dazu runterladen können.
  • Der / die gesetzlich Vertretungsberechtigte(n) des Unternehmens unterschreiben diesen Vertrag, hängen farbige Ausweiskopien an und senden die Dokumente wie angegeben an die A.B.S. Global Factoring AG per Post oder per FAX zurück.

Vertretungsberechtigt sind Personen, die in einem Unternehmen eine rechtsverbindliche Unterschrift leisten können und damit auch Verträge rechtskräftig abschließen können. Die Vertretungsberechtigung richtet sich nach der Rechtsform des jeweiligen Unternehmens und kann daher nicht allgemeingültig beschrieben werden. Bitte informieren Sie sich selbst, ob Sie als quickaid-Nutzer für Ihr Unternehmen zeichnungsberechtigt sind. Wir haben sowohl für den Fall „dass ja“ und „dass nein“ oder „nicht alleine“ eine rechtssichere Lösung für Ihre Registrierung auf dem quickpaid-Portal (Siehe Frage: Wer kann sich anmelden?)

Bitte beachten Sie, dass pro Vertretungsberechtigtem nur ein quickpaid-Account registriert werden kann.

Das Geldwäschegesetz schreibt eine Überprüfung der Identität von Plattform-Benutzern vor. Wir stellen Ihnen hierfür das PostIdent-Verfahren zur Verfügung, über welches Sie sich vollkommen digital von zu Hause aus identifizieren können. Für das Verfahren benötigen Sie eine Webcam oder ein Mobiltelefon mit Videotelefonie-Funktion sowie Ihren Personalausweis.

Weitere Tipps und Hilfe zum Identifizierungsverfahren finden Sie hier:
Link zu PostIdent

 

Der quickpaid Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Fragen zum Prozess

Das Hochladen erfolgt ganz einfach durch Auswahl der entsprechenden Rechnungsdokumente auf Ihrem PC, Tablet oder Handy per Drag and Drop oder per Klick auf das Upload-Icon. Bitte achten Sie darauf, dass das Dokument hochkant ausgerichtet ist. Das Format der Rechnungsdatei kann PDF, GIF, PNG, JPEG, TIFF oder ein Foto sein. Besteht die Rechnung aus mehreren Seiten, müssen diese in einem Dokument zusammengefasst sein. Ihre Rechnung wird direkt digital ausgelesen und Ihnen im Portal angezeigt, so dass Sie die Rechnungsdaten umgehend kontrollieren und etwaige Lesefehler direkt manuell nachbearbeiten können.

  • Die Rechnung muss in EUR, CHF oder USD fakturiert sein (nur eine Währung pro Account möglich)
  • Der Sitz des Lieferanten muss in der EU, Schweiz, Großbritannien, Norwegen, China, Südkorea, Vietnam, Indonesien, Singapur, Indien, Australien, Neuseeland, USA oder Kanada liegen.
  • Alle Kriterien der ordnungsgemäßen Buchführung müssen auf der Rechnung erfüllt sein, wie z.B. Angabe des vollständigen Namens und Anschrift des Leistenden und des Leistungsempfängers, Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Art der Leistung und Steuernummer.
  • Die Leistung muss vollständig erbracht worden sein.
  • Bereits überfällige Rechnungen sind von quickpaid ausgeschlossen.
  • Es müssen noch mindestens 8 Tage bis zum Fälligkeitstermin der Rechnung vorliegen. Lautet das Zahlungsziel der Rechnung „zahlbar sofort“, kann die Rechnung bis 7 Tage nach Rechnungsstellung hochgeladen werden.
  • Der Zeitraum von Rechnungsstellung bis zum gewählten Zahlungsziel darf 150 Tage nicht überschreiten.
  • Die Rechnung darf noch nicht an- oder teilgezahlt worden sein.
  • Der Bruttorechnungsbetrag kann das freie Finanzierungslimit voll ausschöpfen.
  • Die Rechnung darf nicht im Rahmen eines Factorings abgetreten sein.
  • Es können nur Rechnungen an Gewerbetreibende (B2B) finanziert werden.
  • Rechnungen an verbundene Unternehmen sind von quickpaid ausgeschlossen.
  • Die Rechnungen wurden spätestens 30 Tage nach Lieferung/Leistung fakturiert.

Alle Infos zu den Rechnungsvoraussetzungen finden Sie auch in den Allgemeinen quickpaid Bedingungen unter Ziffer 4.

Alle Infos zu den Rechnungsvoraussetzungen finden Sie in den Allgemeinen quickpaid Bedingungen unter Ziffer 4.

Um häufigen Missverständnissen vorzubeugen, stellen wir Ihnen hier jedoch einige Beispiele vor, die wir nicht finanzieren können:

  • Rechnungen, die aus Geschäftsbeziehungen von verbundenen bzw. anderweitig verflochtenen Unternehmen resultieren.
    Ist Ihr Lieferant an Ihrem Unternehmen beteiligt, mit Ihnen verwandt, oder in einem sonstigen engen persönlichen Verhältnis, wie z.B. ein Angestelltenverhältnis, so sind derartige Rechnungen von quickpaid ausgeschlossen.
  • Rechnungen, die nachträglich verändert wurden.
    Sollte eine Rechnung von quickpaid abgewiesen worden sein, weil sie z.B. bereits überfällig war, so können Sie dieselbe Rechnung mit geändertem Zahlungsziel nicht erneut zur Finanzierung einreichen. Reichen Sie uns in einem solchen Fall einfach eine andere Lieferantenrechnung ein.
  • Rechnungen über die Lieferung von Waffen, Drogen, Munition, Tieren, lebenden Exemplaren oder anderen Gütern, die Eigentumspapiere erfordern.
    Die Finanzierung von derartigen Gütern über quickpaid ist ausgeschlossen. Das gilt ebenso für alle Waren, die gemäß Außenwirtschaftsgesetz im Hinblick auf Embargos oder sonstige Sanktionen betroffen sind.

Bitte beachten Sie, dass ein wiederholter Verstoß gegen die vertraglich vereinbarten Rechnungsvoraussetzungen einen Entzug des Finanzierungsrahmens bedingen kann.

Das Format der Rechnungsdatei kann PDF, GIF, PNG, JPEG, TIFF oder ein Foto sein. Besteht die Rechnung aus mehreren Seiten, müssen diese in einem Dokument zusammengefasst sein. Ihre Rechnung wird direkt digital ausgelesen und Ihnen im Portal angezeigt, so dass Sie die Rechnungsdaten umgehend kontrollieren und etwaige Lesefehler direkt manuell nachbearbeiten können.

Das ist selbstverständlich möglich, solange Ihr Finanzierungsrahmen noch nicht erschöpft ist. Sie laden die Rechnungen einzeln im Portal hoch. Das quickpaid-Portal bündelt dann die Rechnungen, die vom gleichen Lieferanten stammen, zu einer Sammelabtretung. So erhält Ihr Lieferant nur eine Angebot zum Forderungsverkauf und stimmt mit nur einer Unterschrift der Abtretung mehrerer Rechnungen zu. Sie erhalten dann, nach gewähltem Finanzierungszeitraum getrennt, eine Sammelabrechnung für Ihre eingereichten Lieferantenrechnungen.

Nach erfolreicher Registrierung kann eine Lieferantenrechnung im quickpaid-Portal hochgeladen werden. In der Folge wählen Sie die gewünschte Zahlungszielverlängerung für diese Rechnung aus. Bei diesem Vorgang wird Ihnen zu jeder der möglichen Verlängerungsoptionen ein Angebot inklusive Gebühren für die jeweilige Zahlungszielverlängerung angezeigt. Durch Klicken auf den „Auswählen“-Button nehmen Sie dieses Angebot an und die Einkaufsfinanzierung Ihrer Rechnung mittels quickpaid wird gestartet.

Wenn Sie die Rechnung im Portal hochladen, können Sie – sofern vorhanden – gleich die Kontaktdaten des Lieferanten mit angeben. Ihr Lieferant wird dann per E-Mail informiert, dass die Bezahlung seiner Rechnung sofort von quickpaid übernommen werden soll. Dazu wird ihm der Verkauf der Forderung angeboten und eine entsprechende Abtretungserklärung vorgelegt. Liegen Ihnen keine Kontaktdaten vor, übernehmen wir die Recherche für Sie und kontaktieren Ihren Lieferanten im Anschluss. Gerne können Sie auch selbst Ihre Lieferanten kontaktieren und eine Bezahlung ihrer Rechnungen durch quickpaid avisieren – welcher Lieferant freut sich denn nicht über schnelle Bezahlung?

Damit die eingereichte Rechnung finanziert und in der Folge beim Lieferanten beglichen werden kann, muss der Lieferant die Forderung an die A.B.S. Global Factoring AG verkaufen. Dies geschieht durch Abgabe einer Abtretungserklärung. Diese Abtretungserklärung wird ihm per E-Mail zur Verfügung gestellt und muss von einem Zeichnungsberechtigten des Lieferanten unterschrieben und an die A.B.S. Global Factoring AG zurückgeschickt werden. Das ist eine rechtliche Voraussetzung für die EInkaufsfinazierung durch quickpaid.

Die Abtretungserklärung ist ein Vertrag, mit dem der Lieferant seine Forderung an einen Dritten übertragen kann. Damit tritt der neue Gläubiger – die A.B.S. Global Factoring AG– an die Stelle des bisherigen Gläubigers – des Lieferanten. Dieses hat der Gesetzgeber in § 398 ff. BGB definiert. Nach erfolgreicher Einigung über den Forderungübergang, der durch Unterzeichnung der Abtretungserklärung durch den Lieferanten zustande kommt, wird der quickpaid-Provider A.B.S. Global Factoring AG Inhaber der Forderung und kann diese gegenüber dem Schuldner – Sie als quickpaid-Kunde – geltend machen. Die Rückzahlung der Rechnung muss dann auf das quickpaid-Konto der A.B.S. Global Factoring AG erfolgen.

Das ist ganz einfach – das übersichtlich aufgebaute quickpaid-Portal zeigt jederzeit den aktuellen Status der eingereichten Rechnungen an. Änderungen des zur Verfügung stehenden Finanzierungsrahmens, Auszahlungen an Lieferanten, Status der Lastschriften sowie alle relevanten Informationen zu Ihren Lieferantenrechnungen sind jederzeit vollkommen transparent.

Fragen zu den Gebühren

Die Registrierung ist absolut kostenfrei. Sie können sich jederzeit unverbindlich registrieren, auch wenn Sie das Angebot nicht sofort nutzen möchten. Erst nach Registrierung erhalten Sie Ihren individuellen Finanzierungsrahmen. Daher lohnt sich eine Registrierung immer. Es entstehen Ihnen keine Kosten oder Verpflichtungen, wenn Sie die Einkaufsfinanzierung nicht in Anspruch nehmen.

Kosten entstehen nur, wenn Sie Rechnungen einreichen und diese von uns in der Folge finanziert werden. Nur wenn wir die Rechnung an Ihren Lieferanten auszahlen, fallen die beim Upload angezeigten quickpaid-Gebühren an. Weitere Gebühren, Jahres- oder Mitgliedsgebühren gibt es nicht.

Die quickpaid-Gebühr berechnet sich ganz einfach und transparent. Sie hängt vom gewählten Zahlungsziel für die Rückzahlung ab – je kürzer das Zahlungsziel gewählt wird, umso günstiger fällt auch die quickpaid-Gebühr aus, da der Finanzierungszeitraum kürzer ist.

Nach dem Hochladen Ihrer Rechnung wählen Sie die gewünschte Zahlungszielverlängerung aus. Dazu wird Ihnen die jeweils fällige Finanzierungsgebühr angezeigt, die Sie durch Klick auf den „Auswählen“-Button bestätigen.

Sollte die Rechnung Skonto-Konditionen aufweisen und innerhalb der Skontofrist beglichen werden können, stehen Ihnen die Skonto-Erlöse selbstverständlich zu und reduzieren zudem auch die Finanzierungsgebühr. Nutzen Sie daher unbedingt diese Möglichkeit, Skonto-Potenziale zu heben – eine günstigere Form der Finanzierung gibt es nicht.

Um die Netto-Gebühren von quickpaid zu bestimmen, ziehen Sie bitte den Skonto-Erlös von der Finanzierungsgebühr ab.

Ein Hinweis sei noch erlaubt:

  • Die Finanzierung jeder Lieferantenrechnung wird mit einer Mindestgebühr von € 25,00 bepreist. Ab einem Rechnungsbetrag von € 800,00 hat sich die Mindestgebühr jedoch amortisiert.
  • Der gewählte Finanzierungszeitraum wird ab dem Tag berechnet, an dem Ihr Lieferant bezahlt wird. Wenn Sie bereits ein Zahlungsziel vom Lieferanten erhalten haben, dass Sie verlängern möchten, dann laden Sie bitte die Rechnung erst 8-10 Tage vor Ende der ursprünglichen Zahlungsfrist hoch.

Sie haben Ihre Lieferantenrechnung bisher auf das Kreditorenkonto „Lieferant XY“ gebucht. Wenn Sie uns diese Rechnung zum Kauf anbieten, bezahlt die A.B.S. Global Factoring AG die Rechnung bei Ihrem Lieferanten. Darüber werden Sie von uns informiert und erhalten von uns eine neue Abrechnung mit längerem Zahlungsziel.

Sie können nun Ihr Lieferantenkonto ausgleichen und eine neue Verbindlichkeit auf den Kreditor „Lieferant A.B.S. Global Factoring“ einbuchen.

Die Skontoerlöse aus der Rechnung buchen Sie auf Ihr Ertragskonto, sofern Skontoziehung möglich war.

Die quickpaid-Gebühr buchen Sie als Aufwand.

Sofern Sie Rechnungen haben, bei denen im Rahmen einer frühzeitigen Zahlung Skonto gezogen werden kann, steht Ihnen (dem quickpaid-Kunden) dieser Ertrag selbstverständlich zu und mindert zudem direkt Ihre Finanzierungskosten.

Fragen zur Bezahlung der Lieferantenrechnung

quickpaid bezahlt Ihre Lieferantenrechnung sofort (am gleichen Werktag), nachdem der Lieferant die Rechnung an die A.B.S. Global Factoring AG abgetreten hat. Dazu benötigen wir aufgrund der Vorschriften des Geldwäschegesetzes eine durch den Lieferanten unterschriebene Abtretungserklärung, die ihm das quickpaid-Portal zuschickt.

Es liegt also ganz am Lieferanten selbst, wie schnell er sein Geld bekommt. Natürlich können Sie den Lieferanten auch selbst kontaktieren, und dadurch die Prozesse bis zur Auszahlung beschleunigen.

Mit quickpaid können Sie wählen, ob sich Ihr Zahlungsziel um zusätzliche 60, 90 oder 120 Tage verlängert, bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 150 Tagen ab Rechnungsstellung. Bei der 120-Tage-Variante ist eine Rückzahlung in 3 Teilbeträgen fällig – 30% nach 60 Tagen, 30% nach 90 Tagen und die restlichen 40% nach 120 Tagen. Das schafft finanzielle Freiräume. Im Idealfall bezahlen Sie Ihre Ware erst dann, wenn Sie selbst das Geld von Ihren Kunden auf dem Konto haben. So kann die Liquiditätslücke zwischen Bezahlung durch den Endkunden und Bezahlung des Waren- oder Leistungseinsatzes optimal geschlossen werden.

Wenn Sie eine Rechnung zur Finanzierung eingereicht haben und diese von Ihrem Lieferanten abgetreten wurde, wird Sie umgehend von uns beglichen und Sie erhalten eine neue Abrechnung von uns, die zu dem von Ihnen gewählten Zahlungsziel fällig wird. Die Rückzahlung wird über das SEPA-Firmenlastschriftmandat, das Sie uns auf dem quickpaid-Portal während des Registrierungsprozesses erteilen können, bequem abgewickelt.
Laden Sie sich dazu einfach das vorbereitete SEPA-Firmenlastschriftmandat herunter und drucken es zweimal aus. Eine ausgefüllte und unterschriebene Kopie schicken Sie bitte an uns, die zweite Kopie müssen Sie bei Ihrer kontoführenden Bank einreichen.

Zwei Wochen vor Ablauf des Zahlungszieles erhalten Sie für die Disposition Ihrer Buchhaltung vom quickpaid-Portal eine Erinnerung, dass die Zahlung in 2 Wochen fällig und via SEPA-Mandat zeitsparend und bequem eingezogen wird.

Sollten Sie die Kopie des SEPA-Mandats bis zu diesem Zeitpunkt nicht bei Ihrer Bank eingereicht haben, kann die Rückzahlung nicht fristgemäß erfolgen. Sollte innerhalb einer Frist von 14 Tagen (2. Mahnung) unsere Abrechnung nicht ordnungsgemäß beglichen worden sein, behalten wir uns vor, Ihren quickpaid-Account für weitere Transaktionen zu deaktivieren.

Das SEPA-Firmenlastschriftmandet ist auf den Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen (B2B), also ausschließlich Geschäfts- oder Firmenkunden, ausgerichtet. Es ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Zusätzlich wird die Bank des Zahlungspflichtigen ermächtigt, die Einlösung vorzunehmen.

Für den Antrag eines SEPA-Firmenlastschriftmandats füllt der Zahlungspflichtige ein Formular aus, das die Weisung an das einlösende Kreditinstitut enthält, die Belastung vorzunehmen. Der Zahlungspflichtige erklärt, dass er kein Verbraucher ist und verzichtet auf seinen Erstattungsanspruch nach erfolgter Einlösung. Sie finden ein vorbereitetes SEPA-Firmenlastschriftmandat zum Ausdrucken im quickpaid-Portal.

Die Erteilung eines SEPA-Firmenlastschriftmandats ist ganz einfach. Laden Sie sich dazu einfach das vorbereitete SEPA-Firmenlastschriftmandat im Portal herunter und drucken es zweimal aus. Eine ausgefüllte und unterschriebene Kopie schicken Sie bitte an uns, die zweite Kopie müssen Sie bei Ihrer kontoführenden Bank einreichen.

Zwei Wochen vor Ablauf des Zahlungszieles erhalten Sie für die Disposition Ihrer Buchhaltung vom quickpaid-Portal eine Erinnerung, dass die Zahlung in 2 Wochen fällig und via SEPA-Mandat zeitsparend und bequem eingezogen wird.

Sollten Sie die Kopie des SEPA-Mandats bis zu diesem Zeitpunkt nicht bei Ihrer Bank eingereicht haben, kann die Rückzahlung nicht fristgemäß erfolgen. Sollte innerhalb einer Frist von 14 Tagen (2. Mahnung) unsere Abrechnung nicht ordnungsgemäß beglichen worden sein, behalten wir uns vor, Ihren quickpaid-Account für weitere Transaktionen zu deaktivieren.

Ja, bei einer Zahlungszielverlängerung von 120 Tagen wird die Rückzahlung in 3 bequemen Raten fällig. Dieser Finanzierungszeitraum beinhaltet die Vereinbarung einer Rückzahlung des Kunden in Raten von 30% nach 60 Tagen, 30% nach 90 Tagen und den restlichen 40% nach 120 Tagen. Wählen Sie die Zahlungszieloptionen 60 oder 90 Tage aus, so können Sie selbstverständlich auch in selbst gewählten Raten bereits vorher Teile der Rechnung begleichen – Sie müssen es aber nicht!

Nein, das ist leider nicht möglich. Aber bei jeder einzelnen Folgerechnung können Sie wieder individuell das für Sie am besten geeingete Zahlungsziel wählen.

Fragen zum Finanzierungrahmen

Der Finanzierungsrahmen ist abhängig von der Bonität Ihres Unternehmens und wird von uns nach vollständig abgeschlossener Registrierung im quickpaid Portal individuell angezeigt. Bis zu dieser Höhe können Sie einzelne Rechnungen zur Bezahlung hochladen.

Der Finanzierungsrahmen, der Ihnen von quickpaid zur Verfügung gestellt wird, richtet sich nach der Bonität Ihres Unternehmens. Er entspricht einem Kreditlimit, das Sie mit einer oder mehreren Rechnungen ausschöpfen können. Sobald Sie einzelne Rechnungen zurückbezahlt haben, erhöht sich direkt auch der verfügbare Finanzierungsrahmen wieder. Durch pünktliche Rückzahlungen und wiederkehrende Nutzung des Portals kann sich der Finanzierungsrahmen erhöhen.

Sollte der angezeigte Finanzierungsrahmen Ihren Liquiditätsbedarf nicht decken, sprechen Sie uns einfach an unter mail@quickpaid.com oder rufen Sie uns an unter 0611-97710-154.

Sonstiges

Alle Daten werden vertraulich behandelt und unterliegen den geltenden Datenschutzbestimmungen, die Sie hier einsehen können. Der gesamte Datenaustausch ist SSL-verschlüsselt.

Der quickpaid-Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von Ihnen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Ihr quickpaid-Kundenkonto wird mit der Kündigung gelöscht. Das Hochladen weiterer Rechnungen ist danach nicht mehr möglich.

Alle bereits eingereichten und finanzierten Rechnungen sind von einer Kündigung nicht betroffen und werden gemäß quickpaid-Kundenvertrag weiter abgewickelt.

Die BAFIN als zuständige Finanzaufsichtsbehörde hat quickpaid ausdrücklich als erlaubniskonformes Factoring-Produkt anerkannt.

Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter mail@quickpaid.com. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!